Telemonitoring für engmaschige Betreuung und optimierte Behandlung

Telemedizin

Veröffentlicht 04.06.2021 08:00, Kim Wehrs

Die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche erfähert einen starken Schub. Das betrifft auch den Aufschwung für Services aus dem Bereich der Telemedizin. Denn sie liefern einen klaren Mehrwert: Man muss sich nicht von der Arbeit freinehmen, nicht zur Arztpraxis fahren, vermeidet Wartezeiten und vermindert so das Infektionsrisiko. Datenschutz steht im Fokus für die Telemedizin. 

Obwohl die Telemedizin in Deutschland noch ausbaufähig ist, hat die COVID-19-Pandemie den Prozess deutlich beschleunigt, beispielsweise durch die Aufhebung der Begrenzungsregelungen für Videosprechstunden. So wurde die Maximalzahl an telemedizinischen Behandlungen zu Beginn der Pandemie abgeschafft, wodurch Videosprechstunden seither unbegrenzt möglich sind. Zudem erweitert Telemedizin die Möglichkeiten der Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten und Pflegern, zwischen Arzt und Patient und Ärzten untereinander. So könnten diese nun Bilder an einen Spezialisten senden für eine erweiterte Diagnose. Das geplante "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)", das Mitte des Jahres in Kraft treten soll, beflügelt eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen zusätzlich.

Die digitalen Gesundheitsinformationen, die dem Arzt zur Verfügung stehen, können mit Hilfe von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz analysiert werden. Damit können Ärzte Patienten identifizieren, die zusätzliche Interventionen benötigen oder prognostizieren, wann ein höheres Gesundheitsrisiko besteht. Der technologische Fortschritt kann Leben retten.  Um das zu ermöglichen, ist es wichtig, Daten über den Patienten zu sammeln. Bei aller Notwendigkeit, diese Daten zu generieren, muss beachtet werden, dass insbesondere personenbezogene Gesundheitsdaten besonders schützenswerte Daten sind. Bester Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre sind vor allem im Gesundheitswesen, wo sensible Patientendaten verarbeitet werden, unerlässlich.

 

Vertrauen der Nutzer in die Technik 

Bei Telemonitoring-Anwendungen kommt der Vertrauensaspekt der Nutzer in die Technik hinzu. Weltweit anerkannte Zertifizierungen in der Gesundheitsbranche wie etwa HDS (Health Data Hosting) gewährleisten, dass die Gesundheitsdaten DSGVO-konform behandelt werden. HDS wendet sich an Organisationen, die Gesundheitsdaten von Patienten verwalten und setzt mehrere ISO-Standards voraus, unter anderem die Zertifizierung nach ISO 27001. Diese international geltende Norm beschreibt mithilfe eines Risiko-Managementsystems, wie die Informationssicherheit innerhalb eines Unternehmens gewährleistet wird.

Zudem verpflichtet die Medizinprodukteverordnung (2017/745 – Medical Device Regulation, MDR), die 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und ab 26. Mai 2021 in Kraft, Anbieter von Medizinprodukten dazu, die Daten der Geräte zu sammeln, aufzubewahren und zu analysieren. Außerdem gibt es neue Anforderungen an die Sicherheit und das Risikomanagement sowie die Implementierung von Qualitätskontrollen auf allen Stufen, von der Produktion bis zum Endverbraucher. Dadurch wird die Qualität und Zuverlässigkeit von Medizinprodukten wie Telemonitoring-fähigen Geräten sichergestellt. Das Ergebnis ist, dass die Produkte für eine digitale Gesundheitsversorgung europaweit denselben hohen Standards entsprechen, was dem Wohle der Patienten dient.

 

Foto: Adobe Stock / greenbutterfly

 


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