KHZG-Effekte: Hoher Nutzen – aber Achtung vor versteckten Kosten

KHZG

Veröffentlicht 22.07.2021 09:20, kiw

Gerade in Zeiten fortschreitender Interoperabilität ist es wichtig, die Kliniken (IT-)sicher und zukunftsorientiert auszurichten. Da hierfür weder die Investitionsfinanzierungen der Länder ausreichen noch eine Querfinanzierung über die DRG möglich ist, hat der Bund mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine erste Finanzspritze auf den Weg gebracht. Die Branchenerfahrung zeigt jedoch, dass oftmals unentdeckte Kosten lauern.

Insgesamt werden für elf förderfähige Tatbestände 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Zusätzlich übernehmen die Länder und / oder Krankenhausträger weitere 1,3 Milliarden Euro. Werden Mittel bewilligt, müssen mindestens 15 % der Summe in Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit investiert werden. Auch, wenn man vor dem Hintergrund der enormen Unterfinanzierung der Krankenhäuser und IT-Abteilungen hier nur von einer homöopathischen Dosis sprechen kann, stellt der Betrag zumindest eine relevante Anschubfinanzierung für Sicherheits- und Digitalisierungsmaßnahmen in Deutschlands Kliniken dar.

Das KHZG - der Retter in der Not zur Finanzierung der Digitalisierung?

Die Branchenerfahrung zeigt jedoch, dass vor allem im Bereich der personellen Maßnahmen oftmals unentdeckte Kosten lauern. Gemäß der Förderrichtlinie des Bundesamts für soziale Sicherung werden personelle Maßnahmen und anteilige Personalkosten gefördert, sofern ein Sachzusammenhang mit der Entwicklung, Pflege bzw. Abschaltung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen besteht. Diese Kosten werden jedoch lediglich bis zum Ende des Förderzeitraumes am 31.Dezember 2024 übernommen. Des Weiteren fallen für die Kliniken Kosten an, welche von Beginn der Umsetzung der Fördertatbestände an in voller Höhe
zu tragen sind. Explizit umfassen diese die Personalkosten für ein übergreifendes Programmmanagement, welches zur Sicherstellung einer schnittstellenübergreifenden Integration und Betreuung der geförderten Projekte benötigt wird. Das KHZG deckt demnach z.T. den initialen Aufbau von Ressourcen ab, zu deren Aufrechterhaltung und Vervollständigung bedarf es jedoch noch einmal Investitionen in Höhe der bereits bewilligten Mittel. Hier empfiehlt sich eine professionell begleitete Finanzplanung inklusive Aufstellung aller förderfähigen und nicht-förderfähigen Kosten.




Autor: Jan-Henrik Rose, Senior Manager Consulting
Public Sector / Gesundheitswirtschaft,
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Können KHZG-Effekte diese laufenden Kosten rechtfertigen?

Die durch eine KHZG-Förderung für das Krankenhaus erzielten Effekte lohnen sich jedoch: Erleichterungen für das Personal durch z.B. eine Reduktion der Dokumentationszeit, klinikweite Effizienzgewinne im Sinne einer Vermeidung von Medienbrüchen und Verknüpfung der Prozesse sowie eine qualitativ bessere Versorgung der Patienten. Doch wie sind diese Resultate abbildbar? Viele Controllingabteilungen greifen hier auf den Return on Investment (ROI) zurück, eine Kennzahl zur Messung und zum Vergleich der Rentabilität von Investitionen. Hier treffen jedoch harte Fakten auf weiche Faktoren, da bei der ROI-Berechnung keine qualitativen Verbesserungen einbezogen werden können. An dieser Stelle mangelt es aktuell noch eines geeigneten Instrumentes, welches die Komplexität und Vielseitigkeit der KHZG-Effekte wirksam abbilden kann.


Förderung nach dem KHZG

Die qualitativen Effekte sprechen für sich, vor dem Hintergrund des umfassenden Antragsverfahrens und der zusätzlichen Kosten ist jedoch auch ein anfängliches Zögern der Krankenhäuser nachvollziehbar. Hier kann sich die Inanspruchnahme einer Fördermittelberatung lohnen, welche die Möglichkeiten einer Investitionsförderung abseits des KHZG – explizit auch für die Bereiche Digitalisierung und Informationssicherheit –individuell aufzeichnet.



Quelle: Krankenhaus-IT Journal, Ausgabe 03/2021
Foto: Adobe Stock / sdecoret


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