Nutzer profitieren durch den EU Data Act vor allem von mehr Kontrolle über die eigenen Daten, verbesserte Transparenz und neue Wahlmöglichkeiten für digitale Dienste. Konkret erhalten sie einen kostenlosen, einfachen Zugriff auf sämtliche von vernetzten Geräten erzeugten Nutzungsdaten, egal ob Smartphone, Medizinprodukt oder vernetzter Kühlschrank. Dadurch können Verbraucher selbst entscheiden, welche Daten sie einsehen, herunterladen und auf Wunsch sogar an andere Dienstleister oder Reparatur-Anbieter weitergeben.
Die Wechselhürden zu anderen Anbietern sinken: Wer etwa seine Gesundheitsdaten aus einem smarten Medizingerät zu einem anderen Anbieter oder Reparaturservice transferieren will, kann dies künftig unkompliziert tun, denn ein Datenverlust oder technische Barrieren sind unzulässig. Auch die Informationspflichten wurden gestärkt – vor Vertragsabschluss müssen Hersteller darüber aufklären, welche Daten erhoben werden, wie sie verwendet und wie lange sie gespeichert werden. So können Verbraucher fundiert entscheiden, ob sie ein Gerät kaufen oder einen Dienst nutzen möchten.
Zusätzlich wird die Reparatur und Ersatzteilversorgung erleichtert, weil die Daten nun auch Drittanbietern zur Verfügung stehen müssen – ein echter Vorteil gegen die bisherigen Daten-Silos und Service-Monopole. Insgesamt erhöht der Data Act die Daten-Souveränität, stärkt die Transparenz und sorgt für faireren Wettbewerb, von dem Endnutzer unmittelbar profitieren
Änderungen bei der Datenkontrolle für Nutzer
Die Datenkontrolle für Verbraucher ändert sich durch den EU Data Act und DSGVO-Updates deutlich zugunsten der Nutzer. Verbraucher erhalten künftig ein stark erweitertes Recht auf Zugriff und Kontrolle über sämtliche Daten, die bei der Nutzung vernetzter Geräte entstehen, inklusive kontinuierlicher oder in Echtzeit bereitgestellter Daten. Dies fördert die Datenportabilität, sodass Nutzer ihre Daten einfach zwischen Anbietern wechseln können, ohne technische oder finanzielle Hürden.
Die Informationspflichten der Hersteller wurden verschärft: Verbraucher müssen vor Vertragsschluss umfassend und verständlich über die Art, den Umfang und die Nutzung der Daten aufgeklärt werden. Zugleich stärkt die DSGVO 2024 die Rechte auf Einwilligung, Auskunft und Löschung personenbezogener Daten. Einwilligungen sind nun strenger zu regeln, müssen freiwillig, spezifisch und widerrufbar sein. Die Meldefristen bei Datenpannen wurden auf 72 Stunden verkürzt, was Verbraucherschutz und Transparenz erhöht.
DSGVO-Änderungen 2024 für Nutzer mehr Macht
Die DSGVO-Änderungen 2024 stärken die Datenkontrolle der Verbraucher deutlich. Neue Vorgaben erhöhen die Anforderungen an die Einwilligung, die jetzt klarer, freiwilliger und jederzeit widerrufbar sein muss. Dies gibt den Nutzern mehr Macht über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Das Auskunftsrecht wurde erweitert: Betroffene können nun detailliertere Informationen anfordern, etwa zur Rechtsgrundlage und Speicherdauer ihrer Daten. Die Löschpflicht wurde verschärft und umfasst jetzt schnelleres Entfernen veralteter oder falscher Daten. Zudem müssen Unternehmen Daten auf Wunsch in einem portablen, sicheren Format bereitstellen. Datenschutz-Folgenabschätzungen sind verpflichtender und detaillierter, um Risiken frühzeitig zu minimieren. Die Bußgelder sind deutlich erhöht und reichen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes, was Firmen zur strengen Einhaltung zwingt. Insgesamt verbessern diese Neuerungen den Schutz der Privatsphäre, stärken die Verbraucherrechte auf Transparenz und Selbstbprozesse.
Zudem wird mit dem verschärften Koppelungsverbot verhindert, dass Datenverarbeitung an Vertragsabschlüsse gebunden wird, was die freiwillige Selbstbestimmung der Nutzer stärkt. Insgesamt verbessern diese Änderungen den Schutz personenbezogener Daten, erhöhen Nutzerautonomie und setzen die Hersteller unter Druck, technische und organisatorische Maßnahmen für eine sichere, transparente und einfache Datenkontrolle umzusetzen.
Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
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