Institutionsausweis für Krankenhäuser optimieren

Telematikinfrastruktur:

Veröffentlicht 19.01.2024 10:10, Kim Wehrs

Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), der sogenannten Security Module Card Typ B, erhalten Verantwortliche Zugang zum digitalen Gesundheitsnetzwerk  Telematikinfrastruktur (TI). Die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Anwendung und Sicherheit von SMC-B Praxis- oder Institutionsausweisen, zeigen einige Lücken auf. 

Die heute noch weitestgehend vorhandene, flächendeckende Patientenversorgung lässt sich immer schwieriger aufrecht erhalten. Für die zuverlässige Identifizierung des Krankenhauses als zugriffsberechtigte Institution wird der elektronische Institutionsausweis (SMC-B) benötigt. Der Institutionsausweis gilt dabei als ein wichtiges Instrument für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Teilnahme an der TI ist für Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Krankenhausapotheken verpflichtend. Die bestehenden Lücken in der Umsetzung dieser Technologie lassen jedoch Zweifel an der Effizienz und Wirksamkeit aufkommen.  

So wird der Ausweis von vielen Ärzten und Krankenhausmitarbeitern nicht konsequent verwendet. Dies liegt unter anderem daran, dass der Ausweis als unpraktisch und umständlich empfunden wird. Außerdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Ausweises. So wurde beispielsweise kritisiert, dass der Ausweis leicht kopiert oder gefälscht werden kann. Die Akzeptanz des SMC-B in Krankenhäusern ist noch nicht zufriedenstellend. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit und Sicherheit des Ausweises erforderlich. 

Die mangelnde Optimierung für die Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern verschärft die Situation weiter. Zu den möglichen Optimierungen des SMC-B in Krankenhäusern gehört die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit.  Der Ausweis sollte so gestaltet werden, dass er einfach und intuitiv zu bedienen ist. Dies könnte beispielsweise durch eine optimierte Benutzeroberfläche und eine bessere Dokumentation erreicht werden. Optimierung bringen kann ebenso eine verbesserte Sicherheit. Der Ausweis sollte gegen Manipulation und Fälschung geschützt werden. Dies könnte beispielsweise durch den Einsatz neuer Verschlüsselungstechnologien oder durch die Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden. 

Um als Leistungserbringer an der Telematikinfrastruktur teilnehmen zu können, müssen für die Anbindung verschiedene Basiskomponenten beschafft werden. Neben dem Konnektor, dem Zugangsdienst und Kartenlesegeräten wird der Institutionsausweis (Security Module Card – Type B) benötigt. Die SMC-B ist eine institutionsbezogene Smartcard und dient in der TI als Sicherheitsmodulkarte. Sie repräsentiert mit ihren kryptographischen Schlüsseln und Zertifikaten eine Institution innerhalb der Telematikinfrastruktur.

So können demnach alle medizinischen Einrichtungen an die TI angeschlossen sein, die über den Nachrichtendienst KIM verfügen sowie Module zu E-Rezept, ePA, elektronischem Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM) in ihren Primärsystemen nutzen.
 

Effizienz und Sicherheit der SMC-B-Systeme verbessern 

Die bisherige Akzeptanz in Krankenhäusern, insbesondere bei Ärzten, wirft die Frage auf, ob die Einführung dieser Systeme tatsächlich den Bedürfnissen der medizinischen Fachkräfte entspricht. Es scheint, als ob die Implementierung nicht ausreichend auf die praktischen Anforderungen im Krankenhausalltag abgestimmt ist. Defizite werfen nicht nur Sicherheitsbedenken auf, sondern untergraben auch das Vertrauen in die Wirksamkeit dieser technologischen Lösungen im Gesundheitswesen. 

  • ·Durch die Umsetzung einiger Kriterien können Krankenhäuser die Effizienz und Sicherheit ihrer SMC-B-Systeme verbessern. Dazu zählt die intuitive Benutzeroberfläche: Die Benutzeroberfläche sollte einfach zu verstehen und zu bedienen sein. Die Symbole und Menüs sollten eindeutig und leicht zugänglich sein. Verbesserung bringen können flexible Anpassungsmöglichkeiten: Das System sollte an die Bedürfnisse der einzelnen Benutzer und Abteilungen anpassbar sein. Dies kann durch eine Vielzahl von Funktionen wie vordefinierte Workflows, benutzerdefinierte Benachrichtigungen und Berichtsoptionen erreicht werden. Nicht zuletzt geht es um die ausreichende Schulung und Unterstützung: Die Benutzer sollten angemessen geschult und unterstützt werden, um das System effizient nutzen zu können. Dies kann durch Schulungen, Online-Ressourcen und technische Unterstützung erfolgen. 

Herausgeber des elektronischen Praxisausweises sind die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) der jeweiligen Bundesländer sowie die Landesapothekerkammern für Apotheken. Die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) ist Herausgeber des Institutionsausweises im stationären Sektor. Die gematik GmbH ist der Herausgeber für die SMC-B ORG für sonstige Organisationen im Gesundheitswesen (Krankenversicherungen, KV/KZV, Kammern etc.).

Der Institutionsausweis gilt als ein wichtiges Instrument für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie dient der digitalen Identifizierung von Institutionen, also Praxen und Betrieben, innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht sowohl die sichere Arbeit in der TI als auch den geschützten Zugriff auf Daten. In der Anwendung und Sicherheit des Ausweises gibt es jedoch noch einige Lücken, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit und Sicherheit geschlossen werden sollten. Eine umfassende Überarbeitung und Anpassung betrifft die tatsächlichen Bedürfnisse der Akteure im Gesundheitswesen, um den Erfolg dieser digitalen Maßnahme zu gewährleisten.

 

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / MQ-Illustrations


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